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G25-Untersuchung für Staplerfahrer: Wer, wann, was wird geprüft?

Die G25-Untersuchung ist die übliche arbeitsmedizinische Vorsorge für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, zu denen auch das Staplerfahren zählt. Sie umfasst unter anderem Sehtest, Hörtest und Reaktionsprüfung. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für den Eignungsnachweis und die Kosten.

Aktualisiert am 04.10.2026 · Staplerschule1

Was ist die G25-Untersuchung?

Die „G25“ ist ein arbeitsmedizinischer Grundsatz der gesetzlichen Unfallversicherung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten. Er beschreibt, wie ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin prüft, ob jemand gesundheitlich geeignet ist, ein Fahrzeug oder eine Maschine sicher zu führen. Dazu zählt auch das Fahren von Gabelstaplern und anderen Flurförderzeugen.

Die G25 ist eine Eignungsuntersuchung, keine Prüfung im schulischen Sinn. Ziel ist, Risiken für Sie und andere im Betrieb zu verringern, zum Beispiel durch nicht erkannte Seh- oder Hörprobleme oder durch Erkrankungen, die plötzlich die Handlungsfähigkeit einschränken können.

Pflicht oder Empfehlung? Die Rechtslage richtig verstehen

Hier gibt es oft Missverständnisse. Eine gesetzliche Vorschrift, die ausdrücklich „G25 für jeden Staplerfahrer“ verlangt, gibt es so nicht. Entscheidend ist ein anderer Punkt: Nach der DGUV Vorschrift 68 darf der Unternehmer nur Personen mit dem Führen von Flurförderzeugen beauftragen, die körperlich und geistig geeignet sind. Der Nachweis dieser Eignung liegt in der Verantwortung des Unternehmers.

Die G25 ist dafür der übliche Weg. Viele Betriebe verlangen sie vor dem ersten Einsatz oder bei der Einstellung und legen das in ihren Regelungen fest. Manche Unternehmen nutzen auch eigene Verfahren, solange sie die Eignung zuverlässig feststellen. Ob und wie die Untersuchung in Ihrem Betrieb abläuft, erfahren Sie deshalb von Ihrem Arbeitgeber oder seinem Betriebsarzt. Rechtsverbindliche Auskünfte für den Einzelfall erhalten Sie dort oder von der Berufsgenossenschaft.

Gut zu wissen: Die Eignung ist auch Teil der Voraussetzungen für den Staplerschein. Mehr dazu lesen Sie unter Voraussetzungen für den Staplerschein.

Was wird bei der G25 geprüft?

Der genaue Umfang richtet sich nach dem Grundsatz und dem Urteil des Arztes. Üblich sind folgende Bausteine:

  • Anamnese: Fragen zu Vorerkrankungen, Medikamenten und bisherigen Beschwerden.
  • Allgemeine körperliche Untersuchung: Blutdruck, Herz und Kreislauf, Bewegungsapparat.
  • Sehtest: Sehschärfe in der Ferne und Nähe, Farbsehen, Gesichtsfeld und räumliches Sehen.
  • Hörtest: Prüfung, ob Warnsignale und Zurufe sicher wahrgenommen werden.
  • Reaktionsfähigkeit: einfache Tests zu Reaktion und Konzentration, je nach Praxis des Arztes.
  • Urin- und Blutwerte: in einzelnen Fällen, wenn der Arzt es für nötig hält.

Am Ende steht eine ärztliche Beurteilung, ob gegen die Tätigkeit gesundheitliche Bedenken bestehen. Dem Arbeitgeber wird dabei nur das Ergebnis mitgeteilt, nicht die medizinischen Einzelheiten. Diese unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Wann und wie oft muss die Untersuchung erfolgen?

Üblich ist eine Erstuntersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit. Danach folgen Nachuntersuchungen in festen Intervallen. Der Grundsatz nennt dafür in der Regel längere Abstände für jüngere und kürzere für ältere Beschäftigte, häufig etwa fünf Jahre bis zum 40. Lebensjahr und danach etwa drei Jahre. Der Betriebsarzt kann den Rhythmus anpassen, etwa nach Auffälligkeiten oder bei besonderen Belastungen. Außerdem kann eine Untersuchung zwischendurch sinnvoll sein, wenn sich Ihr Gesundheitszustand merklich verändert, zum Beispiel nach einer längeren Krankheit oder bei Sehproblemen.

Das Intervall ist bei Ihnen daher keine feste Zahl, sondern wird im Betrieb mit dem Arzt festgelegt. Fragen Sie nach dem Termin, bevor die letzte Untersuchung zu lange zurückliegt.

Wer bezahlt die G25?

Die Kosten trägt in der Regel der Arbeitgeber. Das gilt für arbeitsmedizinische Vorsorge im Sinne des Arbeitsschutzes, sie darf Beschäftigten nicht in Rechnung gestellt werden. Auch die Zeit für die Untersuchung gilt üblicherweise als Arbeitszeit. Wer sich vorab ohne Wissen des Betriebs untersuchen lässt, bleibt unter Umständen auf den Kosten sitzen. Sprechen Sie deshalb vorher mit der Personalabteilung oder dem Vorgesetzten.

Wenn Sie derzeit arbeitslos sind und sich für Jobs im Lager bewerben, klären Sie mit dem künftigen Arbeitgeber, ob der Betrieb die Untersuchung nach der Einstellung veranlasst.

G25 und Staplerschein: So hängt beides zusammen

Der Staplerschein weist nach, dass Sie die Ausbildung nach DGUV Vorschrift 68 und DGUV Grundsatz 308-001 erfolgreich abgeschlossen haben. Die G25 betrifft die gesundheitliche Eignung. Beide Nachweise gehören zusammen, ersetzen sich aber nicht gegenseitig. Hinzu kommen die schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer und die jährliche Unterweisung.

  • Staplerschein: fachliche Qualifikation, bei Staplerschule1 149 € Komplettpreis, Details unter Staplerschein.
  • G25 oder gleichwertiger Eignungsnachweis: gesundheitliche Eignung, Veranlassung durch den Betrieb.
  • Beauftragung: schriftlich durch den Unternehmer.
  • Unterweisung: jährlich, bei uns online für 40 €, siehe Unterweisung.

Rechtliche Details und die Pflichten des Betriebs erklärt unser Beitrag zu den Arbeitgeberpflichten.

Was passiert bei einem auffälligen Ergebnis?

Hat der Arzt Bedenken, bedeutet das nicht automatisch das Ende der Tätigkeit. Oft lassen sich Einschränkungen mit einer Sehhilfe, einem Hörgerät oder mit Behandlung ausgleichen. Manchmal empfiehlt der Arzt eine zeitlich befristete Freigabe oder eine Wiedervorstellung. Der Arbeitgeber entscheidet auf Grundlage der Beurteilung, ob und wie Sie eingesetzt werden. Bei Fragen hilft Ihnen der Betriebsarzt oder der Betriebsrat, falls vorhanden.

So bereiten Sie sich auf die Untersuchung vor

Die G25 ist unkompliziert, wenn Sie ein paar Dinge im Vorfeld beachten. Sie müssen nichts lernen, aber einige Unterlagen und Hilfsmittel mitbringen, damit der Arzt ein vollständiges Bild bekommt.

  • Bringen Sie Ihre Brille oder Kontaktlinsen mit, wenn Sie sie bei der Arbeit tragen.
  • Nehmen Sie eine Liste Ihrer Medikamente und bekannte Diagnosen mit.
  • Falls vorhanden, legen Sie frühere Befunde, etwa vom Augenarzt, bereit.
  • Seien Sie ausgeruht und nehmen Sie am Tag der Untersuchung keinen Alkohol zu sich.
  • Fragen Sie vorab, wie lange der Termin dauert, damit er in Ihre Schicht passt.

Beantworten Sie die Fragen ehrlich. Der Arzt unterliegt der Schweigepflicht, und ein offenes Gespräch dient Ihrer eigenen Sicherheit. Verschwiegene Beschwerden gefährden vor allem Sie selbst und Ihre Kollegen.

Eigene Verantwortung im Alltag

Die Untersuchung ist eine Momentaufnahme. Zwischen den Terminen sind Sie selbst gefordert: Wer sich an einem Tag unwohl, müde oder durch Medikamente beeinträchtigt fühlt, sollte nicht Stapler fahren und sollte seinen Vorgesetzten informieren. Das gilt auch bei Sehproblemen, Schwindel oder nach einer Verletzung. Alkohol und Drogen sind im Betrieb tabu, auch am Vorabend können Restwirkungen bleiben.

Wer als Fahrer unsicher ist, ob er geeignet ist, kann jederzeit Rücksprache mit dem Betriebsarzt halten. Eine Wunschvorsorge ist im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge grundsätzlich möglich. Wie Ihr Betrieb das regelt, erfragen Sie bei Ihrer Führungskraft. Einen weiteren Überblick zu allgemeinen Fragen rund um die Teilnahme an der Ausbildung finden Sie im Beitrag zu den Voraussetzungen und unter Staplerführerschein.

Häufige Fragen

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Ist die G25 für Staplerfahrer gesetzlich vorgeschrieben?
Nicht in dieser Form. Vorgeschrieben ist, dass nur geeignete Personen beauftragt werden, und diesen Eignungsnachweis muss der Unternehmer sicherstellen. Die G25 ist der übliche Weg dafür, den viele Betriebe verlangen.
Was wird bei der G25 untersucht?
Üblich sind Anamnese, körperliche Untersuchung, Sehtest, Hörtest und ein Test der Reaktionsfähigkeit. Je nach Arzt und Befund kommen weitere Untersuchungen hinzu. Dem Arbeitgeber wird nur das Ergebnis mitgeteilt.
Wer bezahlt die G25-Untersuchung?
In der Regel der Arbeitgeber, da es um Arbeitsschutz im Betrieb geht. Klären Sie die Kostenübernahme vorab mit Ihrem Betrieb, bevor Sie einen Termin selbst vereinbaren.
Brauche ich die G25 schon für den Staplerschein?
Für die Ausbildung bei Staplerschule1 ist keine G25 erforderlich, Sie müssen aber körperlich und geistig geeignet sein. Der Betrieb entscheidet später, wie er die Eignung für den Einsatz nachweisen lässt.

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