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Staplerschein Stufe 1, 2 und 3 nach DGUV Grundsatz 308-001

Der DGUV Grundsatz 308-001 gliedert die Staplerausbildung in drei Stufen: Stufe 1 ist die allgemeine Grundausbildung, Stufe 2 die Aufbauausbildung für bestimmte Staplertypen, Stufe 3 die betriebliche Einweisung am Arbeitsplatz. Nicht jeder Fahrer braucht alle drei Stufen.

Aktualisiert am 04.10.2026 · Staplerschule1

Warum gibt es drei Ausbildungsstufen?

Gabelstapler ist nicht gleich Gabelstapler. Ein klassischer Frontstapler verhält sich anders als ein Schubmaststapler im Hochregallager oder ein Teleskopstapler auf der Baustelle. Deshalb unterteilt der DGUV Grundsatz 308-001 die Ausbildung in drei aufeinander aufbauende Stufen. Gemeinsam mit der DGUV Vorschrift 68 bildet er die Grundlage dafür, dass Beschäftigte sicher mit Flurförderzeugen arbeiten.

Nicht jeder Fahrer braucht alle Stufen. Wer nur einen Staplertyp im eigenen Betrieb fährt, kommt oft mit Stufe 1 und Stufe 3 aus. Welche Stufen nötig sind, richtet sich nach dem eingesetzten Fahrzeug und den Gegebenheiten im Betrieb.

Stufe 1: Grundausbildung

Die erste Stufe vermittelt das Basiswissen, das für alle Flurförderzeuge gilt. Das ist der Einstieg, den die meisten meinen, wenn sie vom Staplerschein sprechen. Typische Inhalte sind:

  • Rechtsgrundlagen, Unfallverhütung und Verantwortung des Fahrers
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen
  • Standsicherheit, Tragfähigkeit und Lastdiagramm
  • Verhalten beim Aufnehmen, Transportieren und Absetzen von Lasten
  • Fahrübungen und eine praktische Prüfung

Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und schließt mit einer Prüfung ab. Als Nachweis erhalten Sie ein Zertifikat und den Fahrausweis. Bei Staplerschule1 absolvieren Sie die Theorie online in 13 Kapiteln und die Praxis an einem Tag in Frankfurt am Main. Die Voraussetzungen finden Sie unter Staplerschein Voraussetzungen.

Stufe 2: Aufbauausbildung für bestimmte Fahrzeugarten

Die zweite Stufe baut auf Stufe 1 auf. Sie gilt für Fahrzeuge, die sich in Bauart und Fahrverhalten deutlich vom Standard-Gegengewichtsstapler unterscheiden. Dort lernen Sie die Besonderheiten des jeweiligen Typs, etwa Lenkverhalten, Lastaufnahme und Standsicherheit.

Beispiel Schubmaststapler

Beim Schubmaststapler fährt nicht das ganze Fahrzeug an die Last, sondern der Mast schiebt nach vorn. Das Fahrzeug hat kleinere Abmessungen und kommt in schmalen Gängen zum Einsatz, die Lasten werden hoch gehoben. Lenkung, Fahrverhalten und Kippverhalten unterscheiden sich spürbar vom Frontstapler. Mehr dazu lesen Sie bei Stufe 2 Schubmaststapler.

Beispiel Teleskopstapler

Ein Teleskopstapler hebt Lasten mit einem ausfahrbaren Ausleger, oft im Gelände oder auf Baustellen. Die Last kann weit vor dem Fahrzeug liegen, was die Standsicherheit stark beeinflusst. Für diesen Typ sind eigene Kenntnisse zu Lastdiagramm, Abstützung und Geländefahrt nötig.

Weitere Beispiele für Fahrzeugarten mit eigener Aufbauausbildung sind Hochregalstapler oder Kommissionierfahrzeuge mit hebbarem Fahrerplatz. Ob Ihr Fahrzeug darunter fällt, klärt Ihr Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung.

Stufe 3: Einweisung im Betrieb

Die dritte Stufe ist die betriebliche Einweisung. Sie findet im Unternehmen statt und bezieht sich auf das konkrete Fahrzeug, die Wege, Regale und Arbeitsabläufe vor Ort. Die Einweisung führt der Betrieb selbst durch, in der Regel durch eine fachkundige Person. Typische Inhalte sind:

  • Vorstellung der Verkehrswege, Engstellen und Gefahrenbereiche im Betrieb
  • Besonderheiten der vorhandenen Fahrzeuge und Anbaugeräte
  • Betriebsanweisungen und Notfallabläufe
  • Abläufe beim Be- und Entladen sowie Lagern der konkreten Güter

Nach der Einweisung beauftragt der Unternehmer Sie schriftlich mit dem Führen des Fahrzeugs. Erst dann dürfen Sie eigenständig arbeiten. Was die Pflichten des Arbeitgebers angeht, hilft Ihnen die Seite Staplerschein für Unternehmen weiter.

Wer stellt die Stufen aus?

StufeInhaltWer bildet aus?Nachweis
1Grundausbildung, Theorie und PraxisAusbildungsstelle, zum Beispiel eine StaplerschuleZertifikat und Fahrausweis
2Aufbau für besondere FahrzeugartenAusbildungsstelleErgänzung zum Fahrausweis
3Einweisung am ArbeitsplatzDer Betrieb selbstBetriebliche Dokumentation, schriftliche Beauftragung

Stufe 2 bei Staplerschule1

Wenn Sie zusätzlich zum Standard-Staplerschein den Schubmaststapler benötigen, können Sie Stufe 2 auf Anfrage am selben Praxistag in Frankfurt am Main absolvieren. Der Gesamtpreis liegt bei 199 € und enthält den Stufe-1-Staplerschein. So sparen Sie sich einen zweiten Termin. Stufe 3 ergänzt dann Ihr Arbeitgeber im Betrieb. Alle Preise im Überblick finden Sie unter Staplerschein Kosten.

Worauf Sie bei der Planung achten sollten

  • Klären Sie vor der Buchung, welche Fahrzeuge Sie im Betrieb fahren werden.
  • Wenn Sie schon wissen, dass ein Schubmaststapler zu Ihrem Arbeitsplatz gehört, buchen Sie Stufe 2 direkt mit.
  • Planen Sie die Einweisung im Betrieb ein, sie ist keine Formalität, sondern Bestandteil der Sicherheit.
  • Denken Sie an die jährliche Unterweisung, die der Arbeitgeber veranlassen muss. Bei Staplerschule1 gibt es sie online für 40 €, siehe jährliche Unterweisung.

Stufe 3 im Alltag: Ein Beispiel

Stellen Sie sich vor, Sie wechseln in ein neues Lager. Sie haben den Fahrausweis und Erfahrung mit dem Frontstapler. Trotzdem kennen Sie weder die Regalgassen noch die Ladezonen oder Notausgänge. In der Einweisung zeigt Ihnen die Fachkraft die Fahrwege, erklärt die Vorfahrtsregeln im Betrieb, benennt Bereiche, in denen Fußgänger unterwegs sind, und stellt die Fahrzeuge vor, mit denen Sie arbeiten werden. Erst danach beginnt die eigenständige Arbeit.

Auffrischung und Wiederholung

Der Fahrausweis läuft nicht ab. Dennoch ist es sinnvoll, Wissen aufzufrischen, vor allem nach längerer Pause. Informationen dazu finden Sie unter Staplerschein Auffrischung. Die jährliche Unterweisung gehört zu den Pflichten des Arbeitgebers und ersetzt weder die Grundausbildung noch die Einweisung.

Typische Missverständnisse

  • Stufe 1 berechtigt nicht automatisch zum Führen aller Fahrzeugarten.
  • Die betriebliche Einweisung ist kein Ersatz für die Grundausbildung, sie ergänzt diese.
  • Ein Zertifikat aus einem früheren Betrieb ersetzt im neuen Betrieb nicht die dortige Einweisung und Beauftragung.

Wer diese Punkte kennt, plant seine Qualifikation realistisch und vermeidet unnötige Lücken, die bei Kontrollen oder Unfällen zum Problem werden könnten.

Zum Schluss ein Hinweis zur Dokumentation: Bewahren Sie Zertifikat, Fahrausweis und Nachweise über Einweisungen sorgfältig auf. Bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft oder bei einem Arbeitsplatzwechsel zeigen Sie damit schnell, welche Stufen Sie durchlaufen haben. Arbeitgeber sollten die Einweisungen ebenfalls schriftlich festhalten, damit die Beauftragung nachvollziehbar bleibt. Offene Fragen zur Einordnung Ihrer Fahrzeuge klären Sie am besten vorab über die Seite Kontakt.

Häufige Fragen

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Reicht Stufe 1 für den Betrieb aus?
Für Standard-Gegengewichtsstapler genügt Stufe 1 zusammen mit der betrieblichen Einweisung und der schriftlichen Beauftragung. Für andere Fahrzeugarten wie Schubmaststapler ist zusätzlich Stufe 2 üblich.
Wer führt Stufe 3 durch?
Stufe 3 ist die betriebliche Einweisung und wird vom Unternehmen selbst organisiert, meist durch eine fachkundige Person im Betrieb. Sie bezieht sich auf Fahrzeuge, Wege und Abläufe vor Ort.
Was kostet Stufe 2 bei Staplerschule1?
Stufe 2 für den Schubmaststapler ist auf Anfrage am selben Praxistag möglich und kostet 199 € gesamt. Darin ist der Stufe-1-Staplerschein bereits enthalten.
Muss ich alle drei Stufen machen?
Nicht unbedingt. Stufe 1 und Stufe 3 brauchen alle Fahrer. Stufe 2 benötigen Sie nur, wenn Sie Fahrzeugarten fahren, für die eine Aufbauausbildung vorgesehen ist.

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